Seit 2009  Expertise für strategische Kapitalanlagen & Eigenheim


Wir begleiten Kapitalanleger seit über 16 Jahren bei der Auswahl hochwertiger Neubau- und Denkmalimmobilien in ausgewählten Wachstumsstandorten. Nicht jedes Projekt schafft es in unser Portfolio – sondern nur diejenigen, die uns hinsichtlich Standort, Qualität und Zukunftsperspektive überzeugen.


Wir analysieren Standorte, Marktpotenziale, Bauträgerqualität, Vermietbarkeit und steuerliche Rahmenbedingungen mit dem Anspruch, nur Projekte anzubieten, die langfristig überzeugen können. Unser Beratungsansatz geht dabei weit über die klassische Immobilienvermittlung hinaus. Wir betrachten jede Investition im Gesamtkontext von Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Steueroptimierung und Inflationsschutz – transparent, verständlich und individuell.  Wir verstehen uns als langfristiger Partner unserer Investoren – vom Einstieg bis zum Exit.

Wofür wir stehen:

  • Über 16 Jahre Erfahrung & Marktkenntnis
  • Fokus auf ausgewählte Wachstumsregionen und nachhaltige Standortqualität
  • Zusammenarbeit mit renommierten Bauträgern/Projektentwicklern
  • Transparenz & Verantwortung


Unser Ziel ist einfach: Kapitalanlegern Zugang zu Immobilieninvestitionen zu ermöglichen, die wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich attraktiv und langfristig wertbeständig sind.


Ein Gespräch, viele Möglichkeiten – für Anleger und Eigennutzer!

Holger H. Hohlfeld

Immobilien als Kapitalanlage & Eigenheim

in Bayern & weiteren TOP-Wachstumslagen u.a. Potsdam, Leipzig


Unsere Dienstleistungen

KONZEPTION ● VERTRIEBSKOORDINATION

Planung/Beratung ● projektbezogene Vertriebsabteilung für Projektentwickler & Bauträger


Als projektbezogene Vertriebsabteilung für Projektentwickler und Bauträger ohne eigene Vertriebsstruktur übernehmen wir den gesamten Vermarktungsprozess von Immobilienprojekten. Bereits in der Konzeptionsphase unterstützen wir mit strategischer Beratung und entwickeln auf den Zielmarkt abgestimmte Vertriebskonzepte – insbesondere für Kapitalanleger.

 Dank unseres weitreichenden Netzwerks – bestehend aus Immobilienmaklern, Finanzdienstleistern und etablierten Kapitalanlagevertrieben – erreichen wir eine breite Investorenbasis und stellen eine professionelle Umsetzung Ihrer Vertriebsziele sicher.

Bildnachweis/Foto: NelleG - iStock.com

IMMOBILIEN FÜR KAPITALANLEGER

NEUBAU ● DENKMALIMMOBILIEN


Als spezialisierter Beratungs- und Vertriebspartner arbeiten wir langjährig mit renommierten Bauträgern/Projektentwicklern zusammen, um Kapitalanlegern maßgeschneiderte

Neubau- und Denkmalimmobilien zur Kapitalanlage zu bieten. Profitieren Sie: Steuervorteile, geringer Eigenkapitaleinsatz, sichere Mieteinnahmen KfW-Förderungen und Wertsteigerung durch Standort- und Stadtteilentwicklungen.


  Neubauwohnungen mit der neuen 5 % degressive-AfA (QNG Sonder-AfA) bieten erhebliche Steuervorteile ➞ Ihre Steuerbelastung könnte deutlichst reduziert werden!

Sanierungsobjekte mit Denkmal-AfANutzen Sie attraktive Steuervorteile mit Abschreibungen nach § 7i/7h EStG. Sie können die Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben.

Bildnachweis/Foto: Terroa - iStock.com

INVESTMENTS ● GLOBALOBJEKTE

Wohnimmobilien ● Gewerbeimmobilien ➔ Bundesgebiet


Wir bieten bundesweit attraktive Investmentmöglichkeiten für institutionelle Investoren, Bauträger, Projektentwickler, Family-Offices, Verwaltungsgesellschaften und private Kapitalanleger. 


Unser Portfolio deckt ein breites Spektrum ab, darunter Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnanlagen und Gewerbeimmobilien sowie Hotelimmobilien. Darüber hinaus vermitteln wir Projektentwicklungen und Baugrundstücke für Wohnbebauung.

Bildnachweis/Foto: Terroa - iStock.com

NEUBAUVERMARKTUNG & VERKAUF

Neubauwohnungen ● Verkaufsberatung ● Marketing


Wir vermarkten Neubauprojekte für Bauträger und Projektentwickler in Bayern und bieten eine umfassende Beratung für Käufer, sei es für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage.


Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Fertigstellung, dem Einzug oder der Vermietung stehen wir Käufern als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.


Darüber hinaus gestalten wir sämtliche Verkaufsunterlagen und übernehmen das gesamte Marketing, um Projekte erfolgreich am Markt zu positionieren.

Bildnachweis/Foto: Oliver Hasselluhn - iStock.com

Kapitalanlage · Steueroptimierung · Neubau

Wie ein Neubau Ihren Steuerbescheid verändert

400.000 Euro Kaufpreis, Spitzensteuersatz, Bayern – was bleibt nach degressiver AfA und QNG-Bonus? Eine transparente Rechnung, die zeigt, warum Neubau für Gutverdiener besonders interessant ist.
Kaufpreis
400.000 €
inkl. 20 % Bodenanteil
Steuersatz
42 %
Spitzensteuersatz + Soli
Einkommen brutto
200.000 €
jährlich

Der Gamechanger: 5 % degressive AfA auf Neubauten

Seit Oktober 2023 gilt für neu fertiggestellte Wohngebäude eine der attraktivsten Abschreibungsregelungen der letzten Jahrzehnte: die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit einem Satz von 5 % pro Jahr.

Anders als bei der klassischen linearen Abschreibung wird die degressive AfA jeweils auf den noch nicht abgeschriebenen Restwert berechnet. In den ersten Jahren ist der Abzug damit besonders hoch – und die Steuerersparnis entsprechend groß.

Zum Vergleich: Vor dieser Regelung wurden Neubauten mit 2 % linear abgeschrieben. Der neue Satz ist zweieinhalb Mal so hoch – und wirkt wegen des degressiven Prinzips in der Anfangsphase noch stärker.

Wer zusätzlich eine Wohnung mit QNG-Nachhaltigkeitssiegel erwirbt, kann in den ersten vier Jahren obendrauf eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von weiteren 5 % jährlich geltend machen. Die Kombination beider Regelungen ist das, was die Rechnung weiter unten so eindrucksvoll macht.


Was ist AfA – und warum ist der Steuersatz entscheidend?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Der Staat erkennt an, dass ein Gebäude mit der Zeit an Wert verliert, und erlaubt es Ihnen, diesen rechnerischen Wertverlust jährlich als Werbungskosten von Ihren Mieteinnahmen abzuziehen. Das Finanzamt erstattet Ihnen davon einen Anteil zurück – in Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes.

Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag bedeutet das: Von jedem Euro steuerlichem Abzug bekommen Sie rund 44 Cent vom Finanzamt zurück. Bei 16.000 € AfA im Jahr sind das über 7.000 € – jedes Jahr, ohne weiteres Zutun.

Regelung Satz Bemessungsgrundlage Typ
§ 7 Abs. 5a EStG
Degressive AfA (Neubau)
5 % Gebäudewert des Vorjahres (degressiv sinkend) Neubau ab Okt. 2023
§ 7b EStG
Sonder-AfA QNG
5 % p.a. Anschaffungskosten, max. 4.000 €/m² Zusätzlich bei QNG

Schritt 1: Die Bemessungsgrundlage

Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Gebäude und Grundstück. Der Bodenanteil – hier 20 % des Kaufpreises – ist nicht abschreibbar, da Boden sich nicht abnützt.

Berechnung der Bemessungsgrundlage

Kaufpreis gesamt 400.000 €
– Bodenanteil (20 %) – 80.000 €
Gebäudewert (AfA-Basis) = 320.000 €

Auf diesen Betrag wirkt die degressive AfA. 5 % von 320.000 € – das sind 16.000 € steuerlicher Abzug allein im ersten Jahr.


Schritt 2: Kaufnebenkosten in Bayern

Eigenkapital wird nicht nur für eine eventuelle Anzahlung benötigt. In Bayern fallen einmalige Kaufnebenkosten an, die üblicherweise aus eigenen Mitteln getragen werden.

Typische Kaufnebenkosten in Bayern

Grunderwerbsteuer (3,5 %) 14.000 €
Notar & Grundbuch (ca. 1,5 %) 6.000 €
Eigenkapitalbedarf für Nebenkosten ca. 20.000 €

Bayern hat mit 3,5 % die niedrigste Grunderwerbsteuer in Deutschland – ein echter Standortvorteil. Die Kaufnebenkosten sind bei einer Kapitalanlage-Wohnung anteilig ebenfalls über die Anschaffungskosten abschreibbar.


Schritt 3: Die Steuerersparnis – Jahr für Jahr

Die folgenden Zahlen zeigen den jährlichen steuerlichen Abzug in den ersten Jahren – vereinfacht, ohne Berücksichtigung von Mieteinnahmen und Finanzierungskosten. Es geht um den reinen AfA-Effekt als Orientierungsgröße.

Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG – Jahr 1

AfA-Basis (Gebäudewert) 320.000 €
Abschreibungssatz ( 5 %, degressiv) – 16.000 €
Effektiver Steuersatz (42 % + 5,5 % Soli) ≈ 44,3 %
Steuerersparnis Jahr 1 (nur degressive AfA) ≈ 7.090 €

Und das ist erst der Anfang. Wer zusätzlich die QNG-Sonder-AfA nutzt, verdoppelt diesen Effekt:

Sonder-AfA nach § 7b EStG – 4-Jahres-Bonus (QNG)

Sonder-AfA-Basis (max. 4.000 €/m²) 320.000 €*
5 % p.a. × 4 Jahre = Gesamtabzug – 64.000 €
Steuerersparnis über 4 Jahre (§ 7b) ≈ 28.350 €

* Die exakte Sonder-AfA-Basis hängt von der Wohnungsgröße und dem Kostendach von 4.000 €/m² ab. Hier vereinfachend mit dem Gebäudewert als Näherungsgröße.


Das Gesamtbild: Der Augenöffner

Wer beide Instrumente kombiniert, erzielt in den ersten Jahren einen kumulierten steuerlichen Vorteil, der den gesamten Eigenkapitalbedarf für die Kaufnebenkosten nahezu kompensiert.

≈ 35.000 €
Geschätzte Gesamtsteuerersparnis in den ersten 4 Jahren – allein durch degressive AfA und Sonder-AfA.
Das entspricht nahezu dem gesamten Eigenkapitalbedarf für die Kaufnebenkosten in Bayern.

Überblick: 4-Jahres-Szenario (vereinfacht)

Jährliche degressive AfA, Jahr 1 (§ 7 Abs. 5a) – 16.000 €
Jährliche Sonder-AfA (§ 7b, 4 Jahre je 5 %) – 16.000 €
Gesamtabzug pro Jahr (kombiniert, Jahr 1–4) – 32.000 €
Steuerersparnis pro Jahr (≈ 44,3 %) ≈ + 14.180 €
Steuerersparnis über 4 Jahre gesamt ≈ 35.000 – 40.000 €

Nach Ablauf der Sonder-AfA-Phase läuft die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a weiter – jeweils 5 % auf den Restwert des Gebäudes. Die steuerliche Entlastung setzt sich fort, allerdings mit jährlich leicht sinkendem Betrag.


Vergleich: Neubau vs. Bestand

Eine klassische Bestandsimmobilie wird mit lediglich 2 % abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG, lineare AfA). Auf dieselbe Basis von 320.000 € ergibt das nur 6.400 € jährlichen Abzug – statt 16.000 € allein durch die degressive AfA beim Neubau, und bis zu 32.000 € mit QNG-Bonus. Das ist ein Unterschied von rund 11.300 € Steuerersparnis pro Jahr.

Vergleich AfA-Satz Abzug/Jahr Steuerersparnis/Jahr
Bestand (§ 7 Abs. 4) 2 % 6.400 € ≈ 2.840 €
Neubau degressiv (§ 7 Abs. 5a) 5 % 16.000 € ≈ 7.090 €
Neubau + QNG (§ 7b + § 7 Abs. 5a) 5 % + 5 % 32.000 € ≈ 14.180 €
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Immobilien- und Steuerszenarien sind individuell verschieden. Für eine steuerliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. HIKV übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

🎙️HIKV.Podcast