Seit 2009 – Expertise für strategische Kapitalanlagen & Eigenheim
Wir begleiten Kapitalanleger seit über 16 Jahren bei der Auswahl hochwertiger Neubau- und Denkmalimmobilien in ausgewählten Wachstumsstandorten. Nicht jedes Projekt schafft es in unser Portfolio – sondern nur diejenigen, die uns hinsichtlich Standort, Qualität und Zukunftsperspektive überzeugen.
Wir analysieren Standorte, Marktpotenziale, Bauträgerqualität, Vermietbarkeit und steuerliche Rahmenbedingungen mit dem Anspruch, nur Projekte anzubieten, die langfristig überzeugen können. Unser Beratungsansatz geht dabei weit über die klassische Immobilienvermittlung hinaus. Wir betrachten jede Investition im Gesamtkontext von Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Steueroptimierung und Inflationsschutz – transparent, verständlich und individuell. Wir verstehen uns als langfristiger Partner unserer Investoren – vom Einstieg bis zum Exit.
Wofür wir stehen:
- Über 16 Jahre Erfahrung & Marktkenntnis
- Fokus auf ausgewählte Wachstumsregionen und nachhaltige Standortqualität
- Zusammenarbeit mit renommierten Bauträgern/Projektentwicklern
- Transparenz & Verantwortung
Unser Ziel ist einfach: Kapitalanlegern Zugang zu Immobilieninvestitionen zu ermöglichen, die wirtschaftlich sinnvoll, steuerlich attraktiv und langfristig wertbeständig sind.
Ein Gespräch, viele Möglichkeiten – für Anleger und Eigennutzer!
Holger H. Hohlfeld
Immobilien als Kapitalanlage & Eigenheim
in Bayern & weiteren TOP-Wachstumslagen u.a. Potsdam, Leipzig
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Unsere Dienstleistungen
KONZEPTION ● VERTRIEBSKOORDINATION
Planung/Beratung ● projektbezogene Vertriebsabteilung für Projektentwickler & Bauträger
Als projektbezogene Vertriebsabteilung für Projektentwickler und Bauträger ohne eigene Vertriebsstruktur übernehmen wir den gesamten Vermarktungsprozess von Immobilienprojekten. Bereits in der Konzeptionsphase unterstützen wir mit strategischer Beratung und entwickeln auf den Zielmarkt abgestimmte Vertriebskonzepte – insbesondere für Kapitalanleger.
Dank unseres weitreichenden Netzwerks – bestehend aus Immobilienmaklern, Finanzdienstleistern und etablierten Kapitalanlagevertrieben – erreichen wir eine breite Investorenbasis und stellen eine professionelle Umsetzung Ihrer Vertriebsziele sicher.
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IMMOBILIEN FÜR KAPITALANLEGER
NEUBAU ● DENKMALIMMOBILIEN
Als spezialisierter Beratungs- und Vertriebspartner arbeiten wir langjährig mit renommierten Bauträgern/Projektentwicklern zusammen, um Kapitalanlegern maßgeschneiderte
Neubau- und Denkmalimmobilien zur Kapitalanlage zu bieten. Profitieren Sie: Steuervorteile, geringer Eigenkapitaleinsatz, sichere Mieteinnahmen KfW-Förderungen und Wertsteigerung durch Standort- und Stadtteilentwicklungen.
Neubauwohnungen
mit der neuen
5 % degressive-AfA
(QNG Sonder-AfA)
bieten erhebliche Steuervorteile
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Sanierungsobjekte mit Denkmal-AfA: Nutzen Sie attraktive Steuervorteile mit Abschreibungen nach § 7i/7h EStG.
Sie können die Sanierungskosten über 12 Jahre abschreiben.
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INVESTMENTS ● GLOBALOBJEKTE
Wohnimmobilien ● Gewerbeimmobilien ➔ Bundesgebiet
Wir bieten bundesweit attraktive Investmentmöglichkeiten für institutionelle Investoren, Bauträger, Projektentwickler, Family-Offices, Verwaltungsgesellschaften und private Kapitalanleger.
Unser Portfolio deckt ein breites Spektrum ab, darunter Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnanlagen und Gewerbeimmobilien sowie Hotelimmobilien. Darüber hinaus vermitteln wir Projektentwicklungen und Baugrundstücke für Wohnbebauung.
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NEUBAUVERMARKTUNG & VERKAUF
Neubauwohnungen ● Verkaufsberatung ● Marketing
Wir vermarkten Neubauprojekte für Bauträger und Projektentwickler in Bayern und bieten eine umfassende Beratung für Käufer, sei es für den Eigenbedarf oder als Kapitalanlage.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Fertigstellung, dem Einzug oder der Vermietung stehen wir Käufern als zuverlässiger Ansprechpartner zur Seite.
Darüber hinaus gestalten wir sämtliche Verkaufsunterlagen und übernehmen das gesamte Marketing, um Projekte erfolgreich am Markt zu positionieren.
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Kapitalanlage · Steueroptimierung · Neubau
Wie ein Neubau Ihren Steuerbescheid verändert
Der Gamechanger: 5 % degressive AfA auf Neubauten
Seit Oktober 2023 gilt für neu fertiggestellte Wohngebäude eine der attraktivsten Abschreibungsregelungen der letzten Jahrzehnte: die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit einem Satz von 5 % pro Jahr.
Anders als bei der klassischen linearen Abschreibung wird die degressive AfA jeweils auf den noch nicht abgeschriebenen Restwert berechnet. In den ersten Jahren ist der Abzug damit besonders hoch – und die Steuerersparnis entsprechend groß.
Zum Vergleich: Vor dieser Regelung wurden Neubauten mit 2 % linear abgeschrieben. Der neue Satz ist zweieinhalb Mal so hoch – und wirkt wegen des degressiven Prinzips in der Anfangsphase noch stärker.
Wer zusätzlich eine Wohnung mit QNG-Nachhaltigkeitssiegel erwirbt, kann in den ersten vier Jahren obendrauf eine Sonder-AfA nach § 7b EStG von weiteren 5 % jährlich geltend machen. Die Kombination beider Regelungen ist das, was die Rechnung weiter unten so eindrucksvoll macht.
Was ist AfA – und warum ist der Steuersatz entscheidend?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Der Staat erkennt an, dass ein Gebäude mit der Zeit an Wert verliert, und erlaubt es Ihnen, diesen rechnerischen Wertverlust jährlich als Werbungskosten von Ihren Mieteinnahmen abzuziehen. Das Finanzamt erstattet Ihnen davon einen Anteil zurück – in Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes.
Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag bedeutet das: Von jedem Euro steuerlichem Abzug bekommen Sie rund 44 Cent vom Finanzamt zurück. Bei 16.000 € AfA im Jahr sind das über 7.000 € – jedes Jahr, ohne weiteres Zutun.
| Regelung | Satz | Bemessungsgrundlage | Typ |
|---|---|---|---|
| § 7 Abs. 5a EStG
Degressive AfA (Neubau) |
5 % | Gebäudewert des Vorjahres (degressiv sinkend) | Neubau ab Okt. 2023 |
| § 7b EStG
Sonder-AfA QNG |
5 % p.a. | Anschaffungskosten, max. 4.000 €/m² | Zusätzlich bei QNG |
Schritt 1: Die Bemessungsgrundlage
Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Gebäude und Grundstück. Der Bodenanteil – hier 20 % des Kaufpreises – ist nicht abschreibbar, da Boden sich nicht abnützt.
Berechnung der Bemessungsgrundlage
Auf diesen Betrag wirkt die degressive AfA. 5 % von 320.000 € – das sind 16.000 € steuerlicher Abzug allein im ersten Jahr.
Schritt 2: Kaufnebenkosten in Bayern
Eigenkapital wird nicht nur für eine eventuelle Anzahlung benötigt. In Bayern fallen einmalige Kaufnebenkosten an, die üblicherweise aus eigenen Mitteln getragen werden.
Typische Kaufnebenkosten in Bayern
Bayern hat mit 3,5 % die niedrigste Grunderwerbsteuer in Deutschland – ein echter Standortvorteil. Die Kaufnebenkosten sind bei einer Kapitalanlage-Wohnung anteilig ebenfalls über die Anschaffungskosten abschreibbar.
Schritt 3: Die Steuerersparnis – Jahr für Jahr
Die folgenden Zahlen zeigen den jährlichen steuerlichen Abzug in den ersten Jahren – vereinfacht, ohne Berücksichtigung von Mieteinnahmen und Finanzierungskosten. Es geht um den reinen AfA-Effekt als Orientierungsgröße.
Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG – Jahr 1
Und das ist erst der Anfang. Wer zusätzlich die QNG-Sonder-AfA nutzt, verdoppelt diesen Effekt:
Sonder-AfA nach § 7b EStG – 4-Jahres-Bonus (QNG)
* Die exakte Sonder-AfA-Basis hängt von der Wohnungsgröße und dem Kostendach von 4.000 €/m² ab. Hier vereinfachend mit dem Gebäudewert als Näherungsgröße.
Das Gesamtbild: Der Augenöffner
Wer beide Instrumente kombiniert, erzielt in den ersten Jahren einen kumulierten steuerlichen Vorteil, der den gesamten Eigenkapitalbedarf für die Kaufnebenkosten nahezu kompensiert.
Das entspricht nahezu dem gesamten Eigenkapitalbedarf für die Kaufnebenkosten in Bayern.
Überblick: 4-Jahres-Szenario (vereinfacht)
Nach Ablauf der Sonder-AfA-Phase läuft die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a weiter – jeweils 5 % auf den Restwert des Gebäudes. Die steuerliche Entlastung setzt sich fort, allerdings mit jährlich leicht sinkendem Betrag.
Vergleich: Neubau vs. Bestand
Eine klassische Bestandsimmobilie wird mit lediglich 2 % abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG, lineare AfA). Auf dieselbe Basis von 320.000 € ergibt das nur 6.400 € jährlichen Abzug – statt 16.000 € allein durch die degressive AfA beim Neubau, und bis zu 32.000 € mit QNG-Bonus. Das ist ein Unterschied von rund 11.300 € Steuerersparnis pro Jahr.
| Vergleich | AfA-Satz | Abzug/Jahr | Steuerersparnis/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bestand (§ 7 Abs. 4) | 2 % | 6.400 € | ≈ 2.840 € |
| Neubau degressiv (§ 7 Abs. 5a) | 5 % | 16.000 € | ≈ 7.090 € |
| Neubau + QNG (§ 7b + § 7 Abs. 5a) | 5 % + 5 % | 32.000 € | ≈ 14.180 € |















